Dysgnathie OP Kostenübernahme?

Viele Betroffene wissen gar nicht dass eine Dysgnathie kein rein ästhetischer Makel ist. Eine Dysgnathie ist eine ernst zunehmende Erkrankung und die Behandlung wird daher von gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen übernommen.

Der erste Weg führt in der Regel zum Kieferorthopäden, das große Problem dabei ist: Viele Kieferorthopäden klären die Patienten schlecht bis gar nicht über die Möglichkeit einer chirurgischen Korrektur der Dysgnathie auf. Stattdessen wird den Patienten oft gesagt dass man die Kieferfehlstellung auch rein Kieferorthopädisch behandeln kann, die Kosten aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden und sie diese selbst bezahlen müssen. Die Patienten willigen der teuren Behandlung oft ein, in der Hoffnung auf einer Linderung ihrer Leiden.

Fakt ist: Eine Kieferfehlstellung lässt sich nur ganz selten rein kieferorthopädisch korrigieren. Und wenn, dann in sehr frühen Jahren. Bei Erwachsenen kann eine Zahnfehlstellung korrigiert werden, aber eine wirkliche Kieferfehlstellung, also ein Missverhältnis der Kiefer, kann nur in einer kieferorthopädisch-chirurgischen Kombinationsbehandlung erfolgen.

Sprechen Sie also Ihren Kieferorthopäden direkt auf die Dysgnathie-Chirurgie an, und holen Sie sich bei Bedarf lieber eine Zweit- oder Drittmeinung bei anderen Kieferorthopäden oder Kieferchirurgen.

Kostenübername Kieferorthopäde

Ihr behandelnder Kieferorthopäde oder Chirurg stellt in der Regel die Diagnose. Der Kieferchirurg teilt ihrem Kieferorthopäden ein Behandlungsvorschlag mit. Der Kieferorthopäde erstellt einen Heil-und Kostenplan und beantragt bei Ihrer Krankenversicherung / Krankenkasse die Kombinationsbehandlung. Diese wird in der Regel von den Krankenkassen innerhalb von 2-4 Wochen bearbeitet. Ihr Kieferorthopäde erhält dann bestenfalls eine Genehmigung und kann mit der Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange beginnen. Durch diverse Zusatzzahlungen können Sie beispielsweise Keramikbrackets bekommen, oder eine festsitzende Apparatur hinter den Zähnen. Während der Operation ist allerdings eine kieferorthopädische Bebänderung von vorne essentiell.

Kostenpunkt: Eigenanteil von 20% der Behandlungskosten. Diese können allerdings nach der Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden.  Weitere Zusatzkosten je nach Material und Technik.

Kostenübernahme Kieferchirurg

Sobald der Kieferorthopäde mit seiner Behandlung fertig ist, kann operiert werden. Normalerweise teilt der Kieferorthopäde das dem Chirurgen und auch dem Patienten rechtzeitig mit, so dass ausreichend Zeit zur Findung eines OP-Termins bleibt. Die Kosten der Operation werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch viele Chirurgen bieten Zusatzleistungen wie z.B. eine 3D Planung und 3D Splinterstellung gegen eine private Zuzahlung an. Diese sind oft sehr Sinnvoll und erleichtern dem operierenden Arzt  die Behandlung. Die Zusatzkosten belaufen sich in der Regel auf ca. 1500,00€ bis 4000,00€. Die SeegartenKlinik Heidelberg bietet allerdings seinen Patienten ein Komplettpaket ohne Zuzahlung an. Darin sind inbegriffen: 3D Planung des Gesichts und der Atemwege, schlafmedizinische Untersuchung (vor und nach der Operation) und eine 4D Haltungsanalyse (vor und nach der Operation).

Kostenpunkt: Alles notwendige wird komplett von den Krankenkassen übernommen. Mögliche Zusatzkosten je nach Vereinbarung mit dem Kieferchirurgen: 3D Planung, 3D Simulation, Splintherstellung

Kostenübernahme Stationärer Aufenthalt

Nach einer solchen Operation kann und sollte man nicht nach Hause gehen. Die Kosten für die notwendige stationäre Aufnahme werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen. Die Kliniken rechnen in der Regel nach (DRG-)Fallpauschalen ab. D.h. Es wird eine mit den Krankenkassen vereinbarte Pauschale abgerechnet, diese ist je nachdem was genau gemacht wurde immer verschieden.  Der Patient bleibt für gewöhnlich zwei bis acht Nächte in der Klinik und kann danach nach Hause.

Kostenübernahme Stationärer Aufenthalt in Privatklinik

Auch eine postoperative Nachsorge in einer Privatklinik ist in vielen Fällen auch als Kassenpatient möglich. Diverse Krankenkassen ermöglichen ihren Versicherten auch einen Aufenthalt in einer Privatklinik und erstatten ihnen die Kosten, welche auch bei einer Kassenärztlichen-Vertragsklinik entstanden wären. Diese sind aber in vielen Fällen gleich. Ein Anruf bei der Krankenkasse bringt Klarheit.