Ist Schlafapnoe heilbar?

Jeder Schlafapnoe-Betroffene der im Internet nach einer Heilung für seine Krankheit sucht, gelangt früher oder später auf Seiten von Ärzten und Kliniken die behaupten sie können die obstruktive Schlafapnoe heilen. Die Lösung heißt bimaxilläres Advancement. Diese OP Technik ist eigentlich nichts anderes als eine Vorverlagerung beider Kiefer. Sehr viele Dysgnathie Patienten bei denen die Kieferfehlstellung nach vorne korrigiert wurde berichten von besserer Atmung und ihre Partner von weniger Schnarchen. Sie fühlen sich erholter und fitter.

Mit freundlicher Genehmigung der Seegartenklinik Heidelberg
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Mit freundlicher Genehmigung der Seegartenklinik Heidelberg

Grundsätzlich ist das bimaxilläre Advancement also die Vorverlagerung beider Kiefer die wahrscheinlich beste Methode um eine Verengung der Atemwege zu beseitigen. Für die Verengung der Atemwege bei der obstruktiven Schlafapnoe sind der weiche Gaumen und die Zunge verantwortlich. Eine Verlagerung der Kiefer führt anatomisch zwangsläufig zu einer Verbreiterung der Atemwege.

 

 

 

Die Frage ist dennoch: Kann man von einer Heilung sprechen?

Die Zulässigkeit einer ärztlichen Werbung richtet sich nach den Vorgaben der Berufsordnung für Ärzte einerseits und nach den Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes und des allgemeinen Wettbewerbsrechts (UWG) andererseits. Da es sich bei der Berufsordnung „nur“ um eine Satzung handelt, die nur für die Mitglieder der Ärztekammer verbindlich ist, ist zunächst das Wettbewerbsrecht im Heilmittelwerbegesetz (HWG) und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als bundesweit geltendes Recht zu prüfen.

㤠3 Heilmittelwerbegesetz lautet:

Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,

  1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
  2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass

a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,

b) bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,

c) die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,

  1. wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben

a) über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder

b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen gemacht werden.“

Das Heilmittelwerbegesetz selbst ist nur ein Spezialfall des allgemein geltenden Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Anhang zum UWG enthält eine so genannte „blacklist“ von definitiv unzulässigen Werbemaßnahmen.

Nr. 18 der blacklist lautet:

Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind […]

  1. die unwahre Angabe, eine Ware oder Dienstleistung könne Krankheiten, Funktionsstörungen oder Missbildungen heilen;

Durch die Aussage, dass ein Arzt die obstruktive Schlafapnoe heilen könne, liegt in diesem Falle das jeweils zweite Tatbestandsmerkmal, dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann bzw. die Dienstleistung könne Krankheiten oder Funktionsstörungen heilen, vor.

Im Falle eines gerichtlichen Streits muss der werbende Arzt die Richtigkeit der Werbeaussage, also den Heilerfolg beweisen können.

Im Hinblick darauf, dass die irreführende Werbung gem. § 14 HWG einen Straftatbestand darstellt, sollten Ärzte mit entsprechenden Werbeaussagen sehr zurückhaltend sein. Wie die Gesetzeslage im Ausland aussieht haben wir nicht prüfen können, aber auch in den restlichen europäischen Ländern sollte diese vergleichbar sein. Wundern Sie sich also also nicht, wenn in Deutschland nie von einer Heilung der Schlafapnoe die Rede ist.

Zusammenfassend kann man sagen dass die Vorverlagerung einzelner oder beider Kiefer die Ursache der obstruktiven Schlafapnoe beseitigen kann. Dies wurde bisher in einigen Studien bewiesen. Dennoch sollte man bei Ärzten die eine Heilung versprechen grundsätzlich vorsichtig sein und kritisch hinterfragen.